Inspiration Londoner Handelskammer
90 Seconds
Wir sind der festen Überzeugung, dass das Internet für jedermann verfügbar und zugänglich sein sollte, und verpflichten uns, eine Website bereitzustellen, die für ein möglichst breites Publikum zugänglich ist, unabhängig von den jeweiligen Umständen und Fähigkeiten.
Um dies zu erreichen, bemühen wir uns, die Zugänglichkeitsrichtlinien für Webinhalte 2.1 (WCAG 2.1) des World Wide Web Consortium (W3C) auf der Stufe AA so streng wie möglich einzuhalten. In diesen Richtlinien wird erläutert, wie Webinhalte für Menschen mit einer Vielzahl von Behinderungen zugänglich gemacht werden können. Die Einhaltung dieser Richtlinien hilft uns sicherzustellen, dass die Website zugänglich ist für alle Menschen zugänglich ist: Blinde, Menschen mit motorischen Beeinträchtigungen, Sehbehinderungen, kognitiven Behinderungen und mehr.
Auf dieser Website kommen verschiedene Technologien zum Einsatz, die sie jederzeit so zugänglich wie möglich machen sollen. Wir verwenden eine Zugänglichkeitsschnittstelle, die es Personen mit bestimmten Behinderungen die Möglichkeit bietet, die UI (Benutzeroberfläche) der Website anzupassen und nach ihren persönlichen Bedürfnissen zu gestalten.
Darüber hinaus nutzt die Website eine KI-basierte Anwendung, die im Hintergrund läuft und die Zugänglichkeit der Website ständig optimiert. Diese Anwendung korrigiert das HTML der Website, passt die Funktionalität und das Verhalten der Website an die von blinden Nutzern verwendeten Bildschirmlesegeräte und an die von Personen mit motorischen Beeinträchtigungen verwendeten Tastaturfunktionen an.
Wenn Sie eine Fehlfunktion entdeckt haben oder Verbesserungsvorschläge haben, freuen wir uns über Ihre Nachricht. Sie können sich an die Betreiber der Website wenden, indem Sie die folgende E-Mail verwenden
Unsere Website implementiert die ARIA-Attribute (Accessible Rich Internet Applications) sowie verschiedene Verhaltensänderungen, um sicherzustellen, dass blinde Benutzer, die die Website mit Bildschirmlesegeräten besuchen, in der Lage sind, die Funktionen der Website zu lesen, zu verstehen und zu genießen. Sobald ein Benutzer mit einem Screen-Reader Ihre Website betritt, erhält er sofort eine Aufforderung zur Eingabe des Screen-Reader-Profils, damit er Ihre Website effektiv durchsuchen und bedienen kann. Hier sehen Sie, wie unsere Website einige der wichtigsten Screen-Reader-Anforderungen abdeckt, zusammen mit Konsolen-Screenshots von Code-Beispielen:
Optimierung für Bildschirmleser: Wir führen einen Hintergrundprozess durch, der die Komponenten der Website von oben nach unten erlernt, um eine kontinuierliche Konformität auch bei der Aktualisierung der Website zu gewährleisten. In diesem Prozess versorgen wir Screenreader mit aussagekräftigen Daten unter Verwendung des ARIA-Attributsets. Wir stellen zum Beispiel genaue Formularbeschriftungen bereit; Beschreibungen für Aktionssymbole (Symbole für soziale Medien, Suchsymbole, Einkaufswagen-Symbole usw.); Validierungsanleitungen für Formulareingaben; Elementrollen wie Schaltflächen, Menüs, modale Dialoge (Popups) und andere. Darüber hinaus scannt der Hintergrundprozess alle Bilder der Website und liefert eine genaue und aussagekräftige, auf der Erkennung von Bildobjekten basierende Beschreibung als ALT-Tag (alternativer Text) für Bilder, die nicht beschrieben sind. Außerdem werden Texte, die in das Bild eingebettet sind, mithilfe einer OCR-Technologie (optische Zeichenerkennung) extrahiert. Um die Anpassungen für Bildschirmleser jederzeit zu aktivieren, müssen die Nutzer nur die Tastenkombination Alt+1 drücken. Screen-Reader-Nutzer erhalten außerdem automatische Ansagen, um den Screen-Reader-Modus einzuschalten sobald sie die Website betreten.
Diese Anpassungen sind mit allen gängigen Bildschirmleseprogrammen, einschließlich JAWS und NVDA, kompatibel.
Optimierung der Tastaturnavigation: Der Hintergrundprozess passt auch den HTML-Code der Website an und fügt mithilfe von JavaScript-Code verschiedene Verhaltensweisen hinzu, um die Website über die Tastatur bedienbar zu machen. Dazu gehört die Möglichkeit, mit den Tab- und Shift+Tab-Tasten durch die Website zu navigieren, Dropdowns mit den Pfeiltasten zu bedienen, sie mit Esc zu schließen, Schaltflächen und Links mit der Eingabetaste auszulösen, mit den Pfeiltasten zwischen Radio- und Checkbox-Elementen zu navigieren und sie mit der Leertaste oder der Eingabetaste auszufüllen, sowie Schnellnavigations- und Content-Skip-Menüs, die jederzeit durch Klicken auf Alt+1 oder als erste Elemente der Website bei der Navigation mit der Tastatur verfügbar sind. Der Hintergrundprozess behandelt auch ausgelöste Popups, indem er den Tastaturfokus zu ihnen hinbewegt, sobald sie erscheinen, und nicht zulässt, dass der Fokus außerhalb des Popups abdriftet.
Die Benutzer können auch Abkürzungen wie "M" (Menüs), "H" (Überschriften), "F" (Formulare), "B" (Schaltflächen) und "G" (Grafiken) verwenden, um zu bestimmten Elementen zu springen.
Unser Ziel ist es, eine möglichst breite Palette von Browsern und Hilfstechnologien zu unterstützen, damit unsere Nutzer die für sie am besten geeigneten Tools mit möglichst wenigen Einschränkungen wählen können. Deshalb haben wir sehr hart daran gearbeitet, alle wichtigen Systeme zu unterstützen, die über 95 % des Marktanteils der Nutzer ausmachen, einschließlich Google Chrome, Mozilla Firefox, Apple Safari, Opera und Microsoft Edge, JAWS und NVDA (Bildschirmlesegeräte), sowohl für Windows- als auch für MAC-Nutzer.
Trotz unserer Bemühungen, jedem die Möglichkeit zu geben, die Website an seine Bedürfnisse anzupassen, kann es immer noch Seiten oder Abschnitte geben, die nicht vollständig zugänglich sind, die gerade zugänglich gemacht werden oder für die eine angemessene technische Lösung fehlt, um sie zugänglich zu machen. Dennoch verbessern wir ständig unsere Zugänglichkeit, fügen Optionen und Funktionen hinzu, aktualisieren und verbessern sie und entwickeln und übernehmen neue Technologien. All dies dient dazu, ein optimales Niveau der Zugänglichkeit zu erreichen, das den technologischen Fortschritten entspricht. Wenn Sie Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an